Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft im Functional Fitness Club (nachfolgend FF-CLUB) Aschaffenburg.

Vertragsbeginn / Vertragslaufzeit / Kündigung

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Mitglieds und schriftlicher Bestätigung durch den FF-CLUB zustande. Der Vertrag wird mit Unterzeichnung zu dem als Vertragsbeginn vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Vertragsbeginn ist entweder der Monatserste oder der 15. Tag des Monats. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, es sei denn, er wird schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere wegen nachgewiesener (z. B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme der Leistungen oder Wegzug an einen mehr als 20 km entfernten Ort.

Unterbrechung

Bei nachgewiesener vorübergehender Trainingsunfähigkeit ab 4 Wochen Dauer kann der Vertrag in gegenseitigem Einverständnis für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden. Der Vertrag verlängert sich um die stillgelegte Zeit.

Mitgliedsbeitrag / Bankeinzugsverfahren / Mehrwertsteuer / Zahlungsverzug

Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten. Der Beitrag wird zum Monatsersten fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden alle zukünftig fälligen Beträge entsprechend der Änderung angepasst. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug von mehr als 2 Monatsbeiträgen wird der gesamte Betrag der Anmeldung bis zum nächsten möglichen Ende sofort fällig. Startpaket Die Gebühr für das Startpaket wird als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss fällig und wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Terminabsage Ein Trainingstermin kann bis 24 Stunden vor dem geplanten Trainingsbeginn umgeplant oder abgesagt werden. Werden die 24 Stunden nicht eingehalten, verfällt die Trainingseinheit. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen. Hausordnung Die Mitarbeiter sind befugt uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht und insbesondere die Hausregeln durchzusetzen. Haftung Eine Haftung des FF-CLUBS für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des FF-CLUBS zurück zu- führen. Für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Datenschutz Es werden Daten erhoben, genutzt & gespeichert, die der Vertragspartner zur Nutzung des Clubs bekanntgibt. Die Daten werden verwendet um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu gestalten und dem Kunden auch eigene oder fremde Services / Produkte anzubieten. Zugang zu den gespeicherten Daten haben nur Personen / Unternehmen, die mit der Vertragsdurchführung beauftragt sind. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Salvatorische Klausel

Sind allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.